Klage gegen die DLF-Reform

Inzwischen ist es so weit: Die Petition gegen die Programm hat die selbst gesetzte Marke von 7.500 Unterschriften überschritten und liegt nun bei 7.688. Was für ein schöner Erfolg!

Heute sind es noch 50 Tage bis zur geplanten Reform am 30.11.2026.

Dabei nimmt die Diskussion wieder deutlich an Fahrt auf. Dies liegt auch daran, dass der ehemalige CDU-Politiker Günter Nooke als Präsident des Vereins „InformationsQualität“ Klage gegen die Reform erhoben hat. Vor dem Verwaltungsgericht Köln möchte er mit einem Eilantrag erwirken, dass die Reform so lange nicht durchgeführt werden kann, bis die im Medienstaatsvertrag vorgeschriebenen Prüf- und Darlegungsverfahren durchgeführt worden sind (Erklärung des Vereins InformationsQualität; FAZ-Artikel).

Der Medienstaatsvertrag (MStV) wurde unter den Bundesländern geschlossen und enthält grundsätzliche Regelungen für Medienanbieter. In § 26a II schreibt der Staatsvertrag dem Deutschlandradio einen Gesellschaftsdialog vor, also einen „kontinuierlichen und zielgruppengerechten Dialog mit der Bevölkerung, insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots“ (Hervorhebung von mir). Danach erscheint es kaum denkbar, dass eine so grundstürzende Reform wie die geplante Programmreform ohne einen formalen Bevölkerungsdialog hätte stattfinden können. Dieser ist meiner Kenntnis nach jedoch nicht durchgeführt worden.

Günter Nooke und der ihn vertretende Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling ergänzen, dass laut § 26a III und IV MStV eine so genannte „Leistungsanalyse“ hätte erfolgen müssen, die die Angebotsänderungen an Auftrag und Publikumsbedarf misst und dokumentiert. 

Außerdem, so heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins, hätte für eine so wesentliche Programmänderung laut § 30a IV MStV eine ausführliche Darlegung gegenüber dem Hörfunkrat erfolgen müssen. Herr Nooke geht als Klageführer davon aus, dass beides bislang nicht geschehen ist, wobei er sich auch auf die Unterlagen des Hörfunkrats zur Sitzung vom 18. Juni 2026 beruft. 

Die Klage richtet sich also gegen das Verfahren der Reformumsetzung und nicht gegen die Inhalte der Reform. Und tatsächlich erscheint es schwer nachvollziehbar, dass die Länder im Medienstaatsvertrag genaue Verfahrensvorschriften über das Vorgehen bei einer Programmreform (im Verwaltungsdeutsch eine „wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebots“) machen, die eindeutige Verletzung dieser Vorschriften aber vollkommen folgenlos bleiben soll.

Auch wenn der Termin für die geplante Programmreform also immer näher rückt, lohnt es sich weiterhin, gegen die Pläne einzutreten! 

Bitte verbreiten Sie auch weiterhin die Petition! Je mehr Stimmen sie sammelt, umso schwerer wird es für die Senderleitung zu argumentieren, dass die Programmreform vom Publikum gewünscht ist. 

Auch weiterhin ist es von großem Nutzen, wenn Sie der Senderleitung Ihre Ablehnung mitteilen. Der Intendant ist Stefan Raue, die Programmdirektorin ist Frau Jona Teichmann.

Vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung!